Allgemeine Vertrags- und Auftrittsbedingungen von Le Schloma, im Folgenden Künstler genannt
ALLGEMEIN:
Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen dem Auftraggeber und dem Künstler (mündlich/schriftlich) geschlossen wird. Höhere Gewalt, Gewerbeeinstellung, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden den Künstler von der Erfüllung abgeschlossener Verträge. Diese Geschäftsbedingungen gelten mit der Beauftragung jeglicher Art als vereinbart (mündlich/schriftlich). Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Künstler und dem Kunden individuell vereinbart worden sind.
GAGE:
Die Gage ist im Angebot in allen Details aufgeschlüsselt, das per Mail oder in schriftlicher Form zugesendet bzw. telefonisch mitgeteilt wurde. Falls weitere, auch unvorhergesehene Kosten entstehen, werden diese auf die Gage aufgerechnet und ggf. auch nachträglich in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der genannten Summe vor Beginn/nach Ende der Veranstaltung in bar an den Künstler oder auf Wunsch auch per Überweisung.
GESTALTUNG & LIEDAUSWAHL:
Der Künstler ist in der künstlerischen Ausgestaltung und Darbietung seines Programms frei. Die vom Auftraggeber gewünschten Songs können per E-Mail bzw. Telefon vorab abgestimmt werden. Die Liedauswahl ist grundlegend bedingt frei wählbar und muss im Einzelfall geprüft werden. Der Künstler darf jederzeit einen gewünschten Song ablehnen, falls dieser nicht umsetzbar ist oder nicht passend zur Stimmlage des Künstlers. Die Liedauswahl muss spätestens 1 Monat vor dem Event geklärt sein, falls es spätere Liedwünsche außerhalb des Repertoires gibt, wird die Umsetzbarkeit vonseiten des Künstlers geprüft. Bei öffentlichen Veranstaltungen verpflichtet sich der Veranstalter, die notwendigen GEMA Gebühren abzuführen. Die Verantwortung zur Klärung der GEMA-Gebühren liegt beim Veranstalter.
AUFBAU & ORGANISATION:
Spätestens 60 Minuten vorher kann der Künstler mit dem Aufbau der Anlage beginnen. Zu diesem Zeitpunkt sollte eine vom Auftraggeber beauftragte Person mit Schlüsselgewalt zu den Räumlichkeiten und der Stromversorgung anwesend sein bzw. vorab den Zugang ermöglichen. Der Auftraggeber sorgt für eine Stromversorgung (Schukosteckdose 230 V) in Auftrittsnähe. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine genaue Adresse des Veranstaltungsortes mitzuteilen und eine Parkmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Bei Außenveranstaltungen muss der Auftraggeber sorgen, dass für den Künstler und sein Equipment ein geeigneter Unterstand (z.B. Pavillon oder Schirm) zur Verfügung steht, der sowohl vor Regen schützt als auch bei starker Sonneneinstrahlung Schatten spendet.
WIDERRUF & RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN:
Kommt die Veranstaltung nicht zustande bzw. verletzt der Auftraggeber schuldhaft Verpflichtungen aus diesem Vertrag, so dass der vereinbarte Auftritt nicht oder nicht einwandfrei stattfinden kann, tritt eine Verdienstausfallsentschädigung an den Künstler im Rahmen der Stornobedingungen in Kraft. Ausgenommen davon sind Fälle höherer Gewalt wie Unfall, Unwetter oder persönliche, schwerwiegende Gründe wie Todesfall oder schwere Krankheit. Höhere Gewalt im Rahmen einer Pandemie (z. B. Covid 19) wird anerkannt, sofern es staatlich angeordnete Veranstaltungsverbote für diese Art von Event für den vereinbarten Termin gibt, so dass die Veranstaltung, für die die Sängerin gebucht wurde nicht stattfinden kann. Wird ein gebuchter Termin verschoben, muss der neue Termin mit dem Künstler abgeklärt werden, um eine weiterhin einwandfreie Darbietung zu garantieren. Zudem fallen für die Verschiebung Stornogebühren an, da der vorhergehende Termin exklusiv freigehalten wurde. Im Falle unvorhersehbarer Krankheit des Künstlers hat der Auftraggeber keinen Ersatzanspruch oder Schadensersatzansprüche gegenüber dem Künstler. Diese bemüht sich zeitnah um einen adäquaten, qualitativ hochwertigen Ersatz. Es kann jedoch kein Anspruch von Seiten des Auftraggebers auf einen Ersatz geben.
STORNOBEDINGUNGEN:
Wird die Veranstaltung nachträglich durch den Auftraggeber abgesagt, die Buchung storniert oder der zeitliche Ablauf so verschoben, dass der Künstler den Termin unverschuldet nicht wahrnehmen kann, so verpflichtet sich der Auftraggeber, Stornogebühren zu entrichten, da der uhrzeitgebundene Auftragstermin ausdrücklich für den Auftraggeber freigehalten wurde und somit nicht weiter vergeben werden kann. Durch eine Absage entstehen dem Künstler Verdienstausfälle, welche durch die Stornogebühren ausgeglichen bzw. bereits getätigte Dienstleistungen (z. B. Beratung, Angebotserstellung, Probenaufwand etc.) entlohnt werden. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Es gilt der Eingang der schriftlichen Stornierung zur Feststellung der Stornierungsgebühren:
Bei Absage des Auftraggebers
- bis 60 Tage vor der gebuchten Veranstaltung fallen 50%
- bis 30 Tage vor der gebuchten Veranstaltung fallen 75%
- bis 10 Tage vor der gebuchten Veranstaltung fallen 90%
- am Veranstaltungstag fallen 100%
der vereinbarten Gage an.
Letztgenannte Zahlungsverpflichtung entfällt für den Auftraggeber, falls der Künstler ein vergleichbares, anderes Engagement annehmen kann (Meldepflicht des Künstlers) oder der Veranstalter dem Künstler ein gleichwertiges Engagement für den gleichen Veranstaltungstag vermitteln kann.
SICHERHEIT & SCHADENSERSATZANSPRÜCHE:
Für die persönliche Sicherheit des Künstlers am Veranstaltungsort sowie Schäden am Equipment des Künstlers, die durch Dritte im Verantwortungsbereich des Veranstalters entstehen, haftet dieser nach Maßgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dies gilt im Besonderen für Veranstaltungen im Freien, sowie auf transportablen Bühnen und für die dem Künstler zur Verfügung gestellten Stromanschlüsse, sowie für Schäden, die in einem entsprechenden Zusammenhang mit dem Auftritt des Künstlers entstehen. Bei auftretenden Störungen jedweder Art ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Personen- und Sachschäden auf Seiten des Künstlers zu vermeiden und so gering wie möglich zu halten. Im Falle eines Diebstahls bzw. einer Beschädigung der Anlage kommt der Veranstalter in vollem Umfang für die Schäden auf. Für Schäden an Instrumenten und der technischen Anlagen des Künstlers, welche von Veranstaltungsbesuchern oder anderen -teilnehmern hervorgerufen werden, haftet zur Gänze der Veranstalter.
DATENSCHUTZ:
Nach rechtsgültiger DSVGO- Verordnung (ab dem 25.05.18) wird hiermit eingewilligt, dass Daten im Bezug auf die Erfüllung des Auftrags gespeichert, genutzt und verarbeitet werden. Dieses ist nötig, um eine einwandfreie Kommunikation und Absprache zu gewährleisten. Die ausführliche Datenschutzerklärung ist unter https://www.leschloma.de/datenschutz einsehbar.
NUTZUNGSRECHTE FOTO- & VIDEOMATERIAL:
Der Künstler erstellt bei Veranstaltungen eigenes Foto- & Videomaterial. In diesen Dateien kann der Auftraggeber und dessen Gäste erkennbar sein. Hiermit erteilt der Auftraggeber seine Einwilligung zur Nutzung von Foto- und Videomaterial (mit erkennbaren Personen) auf öffentlichen Socialmedia-Plattformen (Facebook, Instagram, Twitter, Youtube etc.) sowie auf der Homepage des Künstlers. Falls keine Einwilligung erwünscht ist, kann jederzeit unter